Aktuelle Ausgabe

KW 14, 05.04.2024

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KW 16, 19.04.2024

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Auftragserteilung.

3. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechen Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vorneherein berechtigt.

4. Beilagen und Farbbelegungen sind nicht rabattierfähig.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Abschlusses zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erreichen der Gesamtmenge geltend gemacht wird.

6. Eine Änderung der Anzeigenpreise gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Auträge.

7. Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Vertrag zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

8. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Autraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und die entsprechenden Aufschläge akzeptiert hat.

9. Konkurrenzausschuss für Anzeigenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden.

10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlicher, sachlicher gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Für Verbundanzeigen kann technisch nur eine bestimmte Fläche zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abdruck, sofern er nicht schriftlich garantiert wurde.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

12. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige, deren Preis um den Minderungsbetrag ermäßigt ist.

13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabeänderungen und Textkorrekturen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

14. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen schriftlich bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige schriftlich innerhalb von 2 Tagen ab Erscheinungstag.

15. Der Verlag verschickt mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Für Kleinanzeigenaufträge werden keine Belege versand.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen, sowie vom Autraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Für reine Satzarbeiten / Manuskriptgestaltung und Anzeigenentwürfe werden 40,- € je Stunde zzgl. MwSt. berechnet. Die Kosten werden mit der Anzeigenrechnung gesondert erhoben.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die Auflagshöhe zugesichert ist und dies um mehr als 20% nach unten abweicht. Der Anspruch auf Preisminderung gilt nur für die in der Ausgabe mit der niedereren Auflagenhöhe erschienenen Anzeige. Ist der Auftraggeber über das Absinken der Auflage vorher rechtzeitig informiert worden, und ist von dem Anzeigenauftrag nicht zurückgetreten,scheiden Ansprüche auf Preisminderung ebenso aus wie etwaige weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz.

18. Der Verlag ist berechtigt, auf Chiffre-Anzeigen eingegangene, jedoch vom Auftraggeber nicht abgeholte Zuschriften spätestens nach Ablauf von 4 Wochen ab Erscheinen zu vernichten. Zuschriften werden nur dann zugesandt, wenn dies auf dem Anzeigenauftrag vermerkt ist und zwar für die Dauer von 2 Wochen nach Erscheinen der Anzeige. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.

19. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verlag entsteht infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige. Der Autraggeber hat den Verlag ferner von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhaltes oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen.

20. Zahlungsbedingungen

a) Gestaltete Anzeigen
Bei Barzahlung oder Bankeinzug 2% Skonto. Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb 8 Tagen netto.

Für Neukunden:
Grundsätzlich Vorauszahlung.

b) Kleinanzeigen
Nur Bankeinzug oder Barzahlung. Bankbeleg gilt als Rechnungsbeleg. Es werden keine gesonderten Rechnungen erstellt.

Alle Kleinanzeigenpreise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

21. Bei Zahlungsverzug und Stundung werden Zinsen von 2 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung kann der Verlag weitere Anzeigenschaltungen aussetzen. Die vertraglichen Abnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber bleiben davon unberührt. Bei Konkursen und Vergleichen entfällt jeglicher, auch bereits gewährter Rabatt.

22. Anzeigenvorlagen, Texte und Fotos dürfen, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags weiter verwendet werden. Anzeigenvorlagen die auf Kosten des Verlages hergestellt und deren Entwurf und Gestaltung dem Auftraggeber nicht berechtigt werden, gehen ohne Einschränkung in das Eigentum des Verlages über und dürfen auch nicht teilweise ohne Zustimmung des Verlages in Fremdpublikation verwendet werden.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.